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Für Ihren Schutz und Ihr Wohlbefinden.
Schutzkonzept für Hotelbetriebe und Gastronomie
Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeitenden steht für uns an oberster Stelle, deshalb haben wir nach Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie mit Unterstützung von HotellerieSuisse entsprechen-de Massnahmen gemäss Schutzkonzept umgesetzt.
Wir bitten Sie von Ihrem Aufenthalt abzusehen, falls bei Ihnen in den letzten Tagen Krankheitssymptome aufgetreten sind, die auf eine Atemwegserkrankung hindeuten. Melden Sie sich bitte bei uns, falls während oder nach Ihrem Aufenthalt entsprechende Krankheitssymptome auftreten.
Aufgrund der Auflagen kann es zu Einschränkungen bei unseren Dienstleistungen kommen, in gewissen Bereichen ist zudem die zulässige Personenzahl beschränkt.
Wir passen die Schutzmassnahmen kontinuierlich den sich verändernden Auflagen und Empfehlungen an und unsere Mitarbeitenden werden laufend instruiert.
Wir reinigen und desinfizieren fachgerecht und in intensivierten Zyklen häufig genutzte Oberflächen, Ge-genstände und Arbeitsmaterial (z. B. Türfallen, Lift- und Lichtschalter). Unsere Mitarbeitenden tragen zudem für spezielle Aufgaben Schutzmasken und Handschuhe.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Empfehlungen sowie ausgehängte Informatio-nen.
1. Halten Sie die Abstandsregel von 1.5 m zu anderen Gästen, Gästegruppen und Mitarbeitenden ein. Dies gilt auch in Toiletten, Garderoben, Duschen und Ruheräumen.
2. In kritischen Bereichen sind Bodenmarkierungen/Abschrankungen angebracht. Wo der Abstand nicht einzuhalten ist, sind Trennscheiben vorhanden.
3. Benutzen Sie den Lift nach Möglichkeit nicht mit anderen Gästegruppen oder achten Sie auf den ent-sprechenden Abstand.
4. Halten Sie sich bei den Eingangsbereichen von geschlossenen Räumen (Bibliothek, Aufenthaltsräume, Wellness etc.) an die maximal zugelassene Personenzahl und folgen Sie den Weisungen unserer Mitar-beitenden. Halten Sie auch hier die Abstandsregeln ein.
5. Waschen/desinfizieren Sie sich regelmässig Ihre Hände. Berühren Sie möglichst keine fremden Ge-genstände oder desinfizieren Sie sich danach die Hände.
6. Lassen Sie sich Ihren Platz von den Mitarbeitenden zuweisen und beachten Sie die Abstandsregeln.
7. Lassen Sie sich Ihre Konsumationen aufs Zimmer schreiben oder bezahlen Sie mit Karte – wenn mög-lich kontaktlos.
8. Es gibt keine Vorgaben bezüglich Schutzmasken, Sie können jedoch jederzeit Ihre eigene verwenden.
9. Sind Sie auswärtiger Gast ohne Übernachtung im Hotel? Geben Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten an, damit der kantonsärztliche Dienst Sie im Bedarfsfall kontaktieren kann. Die Daten werden vertraulich be-handelt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht von 14 Tagen vernichtet.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe und beantworten Ihnen sehr gerne Ihre Fragen.